GESSLEIN Garantie & Kinderwagen Registrierung
Mit einem GESSLEIN Kinderwagen entscheidest du dich für Qualität. Und die möchten wir dir auch über die gesetzliche Gewährleistung hinaus geben.
Wenn du deinen GESSLEIN Kombikinderwagen innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf bei uns registrierst, erhältst du zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung ein weiteres Jahr freiwillige Herstellergarantie.
So kannst du deinen Familienalltag mit mehr Sicherheit genießen und wir können deinen Kinderwagen im Servicefall schneller zuordnen.
KINDERWAGEN JETZT REGISTRIEREN
Kurz erklärt: So funktioniert die Garantieverlängerung
» Du kaufst einen GESSLEIN Kombikinderwagen der FX-Serie, F-Serie oder INDY-Serie.
» Du registrierst deinen Kinderwagen innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf online bei GESSLEIN.
» Du bewahrst deinen Original-Kaufbeleg mit Kaufdatum sorgfältig auf.
» Dann erhältst du zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung ein weiteres Jahr freiwillige Herstellergarantie.
» Wichtig: Die gesetzliche Gewährleistung gilt unabhängig von deiner Registrierung. Die Registrierung ist nur nötig, wenn du das zusätzliche Jahr freiwillige Herstellergarantie nutzen möchtest.
Was brauche ich für die Registrierung?
Bitte halte für die Registrierung folgende Angaben bereit:
» Kaufdatum
» Original-Kaufbeleg
» Modellname und Design
» Seriennummer, falls vorhanden
» Name und Kontaktdaten
» Händler und Kaufort
Bitte bewahre deinen Kaufbeleg gut auf. Er wird im Servicefall benötigt.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die gesetzliche Gewährleistung gilt unabhängig von deiner Registrierung.
Die freiwillige Herstellergarantie ist eine zusätzliche Leistung von GESSLEIN. Sie gilt, wenn dein GESSLEIN Kombikinderwagen fristgerecht registriert wurde und die Garantiebedingungen erfüllt sind.
Kurz gesagt:
» Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.
» Die freiwillige Herstellergarantie ist ein zusätzlicher Service von GESSLEIN.
Fragen und Antworten zur GESSLEIN Garantie
Garantieverlängerung
Wie erhalte ich eine Garantieverlängerung auf 3 Jahre?
GESSLEIN bietet zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung ein weiteres Jahr freiwillige Herstellergarantie.Um diese Garantieverlängerung in Anspruch zu nehmen, musst du deinen GESSLEIN Kinderwagen innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf online registrieren und deinen Original-Kaufbeleg mit Kaufdatum sorgfältig aufbewahren.
Mit der Registrierung deines GESSLEIN Kinderwagens stimmst du den Bestimmungen und Bedingungen der freiwilligen Garantieverlängerung zu.
Die freiwillige Herstellergarantie gilt nur für den ursprünglichen Besitzer und ist nicht übertragbar.
Wichtig: Die gesetzliche Gewährleistung gilt unabhängig von der Registrierung.
Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch ohne Registrierung?
Ja. Die gesetzliche Gewährleistung gilt unabhängig davon, ob du deinen Kinderwagen registrierst oder nicht.Die Registrierung ist nur erforderlich, wenn du das zusätzliche Jahr freiwillige Herstellergarantie nutzen möchtest.
Kurz gesagt: Die gesetzliche Gewährleistung gilt im gesetzlichen Rahmen immer. Die freiwillige Herstellergarantie ist eine zusätzliche Leistung von GESSLEIN, wenn dein Kinderwagen fristgerecht registriert wurde und die Garantiebedingungen erfüllt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und freiwilliger Herstellergarantie?
Die gesetzliche Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und besteht unabhängig von deiner Registrierung.Die freiwillige Herstellergarantie ist eine zusätzliche Leistung von GESSLEIN. Sie gilt, wenn du deinen GESSLEIN Kinderwagen innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf registrierst und die Garantiebedingungen erfüllt sind.
Die Registrierung ersetzt also nicht die gesetzliche Gewährleistung. Sie sichert dir zusätzlich ein weiteres Jahr freiwillige Herstellergarantie.
Für welche Produkte ist eine Garantieverlängerung auf 3 Jahre möglich?
Ein zusätzliches Jahr freiwillige Herstellergarantie gewährt GESSLEIN für alle Kombikinderwagen der FX-Serie, F-Serie und INDY-Serie, wenn sie innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf online registriert wurden.Mit der Registrierung deines GESSLEIN Kinderwagens stimmst du den Bestimmungen und Bedingungen der freiwilligen Herstellergarantie zu.
Für Zubehörteile, Accessoires, Buggys und sonstige Kinderwagenmodelle gilt die gesetzliche Gewährleistung.
Wer kann sich für die Garantieverlängerung auf 3 Jahre registrieren?
Als Erstkäufer kannst du deinen GESSLEIN Kinderwagen auf deinen Namen online registrieren, um die Garantieverlängerung auf 3 Jahre zu erhalten.Du hast deinen GESSLEIN Kinderwagen zum Beispiel von den Großeltern geschenkt bekommen? Auch dann kannst du den GESSLEIN Kinderwagen unter deinem Namen registrieren.
Dafür brauchst du den Original-Kaufbeleg mit Kaufdatum. Bitte bewahre den Kaufbeleg sorgfältig auf, damit er im Servicefall geprüft werden kann.
Die freiwillige Herstellergarantie gilt nur für den ursprünglichen Besitzer und ist nicht übertragbar.
Was gilt, wenn ich meinen Kinderwagen gebraucht gekauft habe?
Wenn du deinen GESSLEIN Kinderwagen gebraucht gekauft hast, ist eine Garantieverlängerung nicht möglich.Die freiwillige Herstellergarantie gilt nur für den ursprünglichen Besitzer und ist nicht übertragbar.
Gilt die 3-Jahres-Garantie auch für Zubehör und Accessoires?
Nein. Die Garantieverlängerung auf 3 Jahre gilt nicht für Zubehörteile und Accessoires.Für Zubehörteile und Accessoires gilt die gesetzliche Gewährleistung.
Garantieleistungen
Für wen gilt die freiwillige Herstellergarantie?
Die freiwillige Herstellergarantie gilt für Verbraucher, die den Kinderwagen für den persönlichen Gebrauch gekauft haben und ihn in der Familie und im Haushalt verwenden.Sie gilt nicht für Käufer, die das Produkt weiterverkaufen oder für gewerbliche Zwecke nutzen möchten, zum Beispiel für die Vermietung an Dritte.
GESSLEIN gewährt keine freiwillige Herstellergarantie, wenn das Produkt gebraucht gekauft wurde oder von einem nicht autorisierten Wiederverkäufer stammt.
Die freiwillige Herstellergarantie gilt nur, wenn der Kinderwagen bei einem offiziellen GESSLEIN Fachhändler oder direkt bei GESSLEIN gekauft wurde. Einen Fachhändler in deiner Nähe findest du über unsere Händlersuche.
Ab wann gilt die freiwillige Herstellergarantie?
Die Laufzeit der freiwilligen Herstellergarantie beginnt parallel zur gesetzlichen Gewährleistung mit dem Kaufdatum beziehungsweise Lieferdatum.Das Kaufdatum oder Lieferdatum muss über den Original-Kaufbeleg nachgewiesen werden können.
Bitte überprüfe deinen Kinderwagen nach der Übergabe sorgfältig. Wenn du einen Mangel feststellst, melde ihn bitte unverzüglich dem Fachhändler, bei dem du gekauft hast, oder direkt bei GESSLEIN, wenn du im GESSLEIN Onlineshop oder im Werksverkauf gekauft hast.
Was ist durch die freiwillige Herstellergarantie abgedeckt?
Die freiwillige Herstellergarantie deckt Material- und Herstellungsfehler an Gestell, Rahmen, Stoffteilen und Rädern ab.Das bedeutet: Wir garantieren, dass dein GESSLEIN Kinderwagen bei sachgemäßer Nutzung frei von Mängeln in Werkstoff und Verarbeitung ist.
Bitte beachte: Die freiwillige Herstellergarantie gilt nur, wenn der Kinderwagen sachgemäß verwendet wurde. Dazu gehören die Nutzung gemäß Bedienungsanleitung, Anleitungsvideos sowie Wartungs- und Pflegehinweise. Passende Unterlagen findest du auf unserer Seite GESSLEIN Anleitungen.
Die freiwillige Herstellergarantie gilt nur für den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.
Was ist nicht durch die freiwillige Herstellergarantie abgedeckt?
Nicht alle Probleme entstehen durch Material- oder Herstellungsfehler.Auch normale Abnutzung, Überbelastung, Unfälle, Transportschäden, falsche Lagerung, unsachgemäße Nutzung oder fehlende Wartung und Pflege können Defekte hervorrufen.
Da wir diese Faktoren nicht beeinflussen können, sind daraus entstehende Schäden in der Regel nicht durch die freiwillige Herstellergarantie abgedeckt.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.
In folgenden Fällen besteht in der Regel keine Garantieverpflichtung durch den Hersteller:
1. Bei Defekten, die auf normale Abnutzung oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind. Dazu gehören zum Beispiel abgenutzte Räder und Stoffe bei alltäglichem Gebrauch, natürliche Verfärbung von Materialien im Laufe der Zeit, Nähte oder Klettverschlüsse, die sich nach Monaten auf- oder abtrennen, oder Schäden durch Nichtbeachtung der Wartungs- und Pflegeanweisungen.
2. Bei Mängeln wie Rost, Kratzern oder Korrosion, die durch Fremdeinwirkung, äußere Umwelteinflüsse, unsachgemäßen Gebrauch, Überbeanspruchung, Unfälle, Fahrlässigkeit, Feuer, Kontakt mit Flüssigkeiten oder andere äußere Ursachen entstanden sind. Dazu zählen zum Beispiel Hagel, Eis, Schnee, Überschwemmung, hohe Luftfeuchtigkeit oder Schäden durch Tiere.
3. Bei Schäden, die durch einen Unfall, unsachgemäße Lagerung oder falsche Pflege des Produkts entstanden sind oder sich aus der Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, Anleitungsvideos, Wartungs- und Pflegehinweise oder anderer GESSLEIN Richtlinien ergeben.
4. Wenn der Kinderwagen zuvor vom Garantienehmer oder einem Dritten, der kein autorisierter GESSLEIN Händler ist, unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder gepflegt wurde.
5. Wenn bei dem Kinderwagen Teile eingebaut wurden, deren Verwendung GESSLEIN nicht genehmigt hat, oder wenn das Produkt in nicht genehmigter Art und Weise verändert wurde.
6. Bei Schäden, die durch die Verwendung eines anderen Produkts verursacht wurden, einschließlich Accessoires, sofern es sich dabei nicht um Original-GESSLEIN Zubehörteile handelt.
7. Wenn die Seriennummer beschädigt oder entfernt wurde.
8. Bei Diebstahl oder Transportschäden, zum Beispiel während Lufttransport oder anderer Transportarten.
Wichtiger Hinweis: Überprüfe deinen GESSLEIN Kinderwagen sorgfältig, nachdem er von einer Fluggesellschaft oder einem anderen Beförderungsunternehmen transportiert wurde. Richte deine Ansprüche im Schadensfall direkt an das Beförderungsunternehmen.
9. Bei Unzufriedenheit mit dem Produkt in Bezug auf Passform, Gewicht, Funktionalität, Farbe oder Design.
Wann entsteht ein Schaden durch Überbeanspruchung oder Überlastung?
Wir produzieren und testen unsere Modelle nach strengen Sicherheitsstandards und nach den je nach Produkt gültigen Normen.Darin ist unter anderem festgelegt, welche Kräfte ein Kinderwagen aushalten muss. Dies wird durch verschiedene Stabilitätstests geprüft.
Wird der Kinderwagen deutlich stärker beansprucht, als es entsprechend der Norm vorgesehen ist, erhöht sich der Verschleiß und die Lebensdauer der Bauteile kann sinken.
Bei extremer Überbelastung können Bauteile dauerhaften Schaden nehmen. Das heißt im schlimmsten Fall: Gelenke, Rahmen und Verbindungsstücke können sich verbiegen oder brechen.
Beispiele für Überbelastung:
» Transport von mehreren Kindern gleichzeitig
» Treppenfahren mit erhöhtem Gewicht
» Fahren in sehr unwegsamem Gelände
» Überschreitung des zulässigen Gewichts für Gepäckkorb, Kinderwagenaufsatz oder Gesamtgewicht
Was bedeutet ein Unfall als Schadensursache?
Ein Unfall liegt zum Beispiel vor, wenn der Kinderwagen mit erhöhter Geschwindigkeit gegen einen starren Gegenstand prallt oder umgekehrt.Dabei können sich Achsen, Rahmenteile oder Gelenke des Kinderwagens so verbiegen, dass der Wagen zur Seite zieht, Teile dauerhaft Schaden nehmen oder der Kinderwagen nicht mehr richtig funktioniert.
Beispiele für typische Unfälle:
» gegen Hauswände, Türrahmen oder Bordsteine fahren
» den Kinderwagen beim Tragen fallen lassen
» den Kofferraumdeckel schließen, bevor der Kinderwagen richtig verstaut ist
Warum kann mangelnde Wartung und Pflege zu Defekten führen?
Durch die Benutzung des Kinderwagens im Freien ist er verschiedenen Umwelteinflüssen ausgesetzt.Schmutz in Gelenken, Achsen oder Kugellagern kann die Lebensdauer der Bauteile deutlich verringern.
Feuchtigkeit, vor allem in Kombination mit Wärme, kann Rostbildung begünstigen.
Regelmäßige Reinigung, Pflege und Kontrolle helfen dir, die Lebensdauer deines Kinderwagens zu verlängern.
Was sollte bei Wartung und Pflege beachtet werden?
Damit du lange Freude an deinem Kinderwagen hast, solltest du ihn regelmäßig pflegen und warten.Wichtig sind vor allem folgende Punkte:
» Gelenke, Achsen und Federn regelmäßig reinigen, besonders wenn sie mit Sand, Staub oder Schmutz in Kontakt gekommen sind
» Gelenke, Achsen und Federn schmieren, wenn sie nicht mehr richtig funktionieren oder Geräusche bei der Benutzung entstehen
» Nur geeignetes Schmiermittel verwenden, da nicht jedes Öl für Nylon und glasfaserverstärkte Kunststoffe geeignet ist
» Regelmäßig alle Schraub- und Nietverbindungen auf festen Sitz prüfen
» Verlorene Schrauben und dadurch entstandene Schäden fallen nicht unter die freiwillige Herstellergarantie
» Stoffteile regelmäßig von Schmutz reinigen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Garantieansprüche geltend machen zu können?
Um Ansprüche aus der freiwilligen Herstellergarantie geltend machen zu können, muss ein Original-Kaufnachweis mit Kaufdatum vorliegen.Der Kinderwagen muss bei einem offiziellen GESSLEIN Fachhändler oder direkt bei GESSLEIN gekauft worden sein.
Eine verlängerte freiwillige Herstellergarantie wird nur gewährt, wenn der Kinderwagen innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf online registriert wurde.
Liegt keine Registrierung vor, gilt die gesetzliche Gewährleistung. Bitte bewahre auch in diesem Fall deinen Original-Kaufbeleg mit Kaufdatum sorgfältig auf.
GESSLEIN gewährt keine freiwillige Herstellergarantie, wenn das Produkt gebraucht gekauft wurde oder von einem nicht autorisierten Wiederverkäufer stammt.
Die freiwillige Herstellergarantie ist nicht auf Dritte übertragbar.
Wie lässt sich feststellen, ob ein Material- oder Herstellungsfehler vorliegt?
Wir prüfen, welche Art von Bauteil beschädigt ist.Dabei unterscheiden wir zwischen Teilen mit Funktion, Teilen ohne Funktion und Verschleißteilen.
Teile ohne Funktion, wie zum Beispiel Abdeckkappen, werden bei normaler Benutzung kaum beansprucht und fast ausschließlich durch äußere Einwirkung beschädigt.
Verschleißteile, wie zum Beispiel Buchsen, Brems- oder Reifenbeläge, sind von der freiwilligen Herstellergarantie ausgeschlossen.
Teile mit Funktion, wie Rahmen, Gestell, Räder und Stoffteile, stehen bei der Beurteilung möglicher Garantieansprüche im Fokus.
Eine erste Einschätzung, um welche Teile-Kategorie es sich handelt, kann unser Serviceteam auch per Ferndiagnose vornehmen. Hierfür kannst du ein Foto des beschädigten Teils an service@gesslein.de senden.
Sobald uns bei einer Reklamation das entsprechende defekte Teil vorliegt, überprüfen wir es auf Material- oder Herstellungsfehler, zum Beispiel auf Lufteinschlüsse in Kunststoffen oder überhitzte Stellen bei Schweißverbindungen.
Falls wir keine Hinweise auf Material- oder Herstellungsfehler finden, prüfen wir, ob der Defekt eventuell durch Unfall, Überbeanspruchung oder mangelnde Wartung entstanden sein kann.
Dafür vermessen wir Rahmen und Gelenke und vergleichen diese mit Werten aus unseren Versuchen mit Test-Dummies. Diese Versuche erfolgen nach den Anforderungen der jeweils gültigen europäischen Norm und helfen uns, objektiv einzuschätzen, ob ein Garantieanspruch vorliegt oder nicht.
Ist Verschleiß von der gesetzlichen Gewährleistung oder freiwilligen Herstellergarantie abgedeckt?
Nein. Normale Gebrauchsspuren und natürlicher Verschleiß sind nicht durch die freiwillige Herstellergarantie abgedeckt.Dazu gehören zum Beispiel abgenutzte Räder, Kratzer auf Aluminium oder Metall, Verfärbungen auf Stoffteilen oder Verschleiß an stark beanspruchten Teilen.
Unsere freiwillige Herstellergarantie bezieht sich auf Material- und Herstellungsfehler, nicht auf alltäglichen Verschleiß.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.
Welche sonstigen Garantiebestimmungen gelten außerdem?
Bei GESSLEIN arbeiten wir permanent daran, unsere Produkte weiterzuentwickeln.Wir weisen darauf hin, dass wir uns daher das Recht vorbehalten, die Produktion einzelner Kinderwagenmodelle, Farb- und Dessinvarianten, Zubehörteile oder Stoffe zu verändern oder ganz einzustellen.
Sollte ein Garantiefall eintreten und ein identisches Teil nicht mehr verfügbar sein, ersetzen wir dieses durch ein ähnliches Ersatzteil, eine ähnliche Farbe oder einen passenden Zubehörartikel.
GESSLEIN hat jederzeit das Recht, die Garantiebestimmungen zu ändern.
Reparatur und Ersatzteile
Ich habe bei meinem GESSLEIN Kinderwagen einen Defekt festgestellt. Was soll ich tun?
Wenn du an deinem Kinderwagen eine Funktionsstörung oder einen Defekt feststellst, hast du mehrere Möglichkeiten.Du kannst dich an das Fachhandelsgeschäft wenden, in dem du den Wagen gekauft hast. Dein Fachhändler kann Ersatzteile bestellen oder deinen Kinderwagen, wenn nötig, an uns einschicken.
Schneller und direkter läuft die erste Einschätzung häufig über unseren Kundenservice unter service@gesslein.de.
Soweit möglich, helfen dir unsere Mitarbeiter per Ferndiagnose weiter.
Sollte es nötig sein, dass du uns den Wagen einschickst, gehst du folgendermaßen vor:
» Du kaufst in unserem Onlineshop eine passende Servicepauschale. Diese gibt es je nach Leistungsumfang in verschiedenen Varianten, zum Beispiel inklusive Verpackung oder Leihgestell.
» In der Servicepauschale ist ein Retourenlabel enthalten, mit dem du deinen Kinderwagen an uns einschicken kannst.
» Mit dem Retourenschein gibst du deinen Kinderwagen beim GLS-Paketshop in deiner Nähe ab.
» Bitte verpacke den Kinderwagen für den Versand sicher.
» Wahlweise kannst du eine Abholung mitbuchen, damit GLS den Kinderwagen direkt bei dir zu Hause abholt.
» Die Rücksendung deines Kinderwagens an dich ist in der Servicepauschale enthalten.
Wenn sich bei der Prüfung zeigt, dass ein Garantiefall vorliegt, reparieren wir deinen Kinderwagen kostenfrei. Eine bereits gezahlte Servicepauschale für den Versand zu uns wird dir in diesem Fall zurückerstattet.
Wenn es sich nicht um einen Garantiefall handelt, müssen wir dir die Reparaturkosten in Rechnung stellen. Dazu erhältst du von uns einen Kostenvoranschlag.
Stimmst du der Reparatur zu, erfolgt diese, sobald deine Zahlung in Vorkasse bei uns eingegangen ist. Anschließend senden wir dir deinen reparierten Kinderwagen zurück.
Solltest du innerhalb von 7 Tagen nicht auf unser Angebot reagieren, schicken wir den Wagen ebenfalls an dich zurück.
Bitte habe Verständnis dafür, dass wir die Servicepauschale in diesem Fall einbehalten müssen, da uns bereits Kosten entstanden sind.
Wenn du deinen Kinderwagen im GESSLEIN Onlineshop oder in unserem Werksverkauf gekauft hast, erfolgt die Abwicklung direkt über unseren GESSLEIN Kundenservice beziehungsweise auf die oben beschriebene Weise.
Wird mein GESSLEIN Kinderwagen, Zubehörteil oder Accessoire repariert oder ersetzt?
Wenn der Mangel deines GESSLEIN Kinderwagens oder Zubehörteils auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen ist, beheben wir diesen selbstverständlich.Je nach Fall senden wir dir ein Ersatzteil, reparieren das Teil oder stellen dir, falls das Produkt nicht repariert werden kann, ein gleichwertiges Produkt zur Verfügung.
Bitte beachte: Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Neuware, sondern auf einen gleichwertigen Ersatz, der in Zustand und Gebrauchswert deinem Produkt entspricht.
Falls das Produkt nicht mehr verfügbar ist, suchen wir nach einem Typ, einer Farbe oder einem Design, das deinem Modell am nächsten kommt.
Sofern es sich um einen Garantiefall handelt, erfolgt die Reparatur oder der Ersatz kostenfrei. In diesem Fall sind auch die Versandkosten an unsere Serviceabteilung und zurück zu dir enthalten.
Eine bereits gezahlte Servicepauschale wird dir in diesem Fall zurückerstattet.
Wenn die freiwillige Herstellergarantie den zu leistenden Service nicht abdeckt, werden wir dich bitten, die Kosten zu tragen.
Wie viel kostet die Reparatur meines GESSLEIN Produkts?
Handelt es sich um einen Garantiefall, erfolgt die Reparatur kostenfrei.Auch die Versandkosten werden dann von GESSLEIN übernommen. Eine bereits bezahlte Servicepauschale, um den Wagen an uns einzuschicken, wird dir in diesem Fall zurückerstattet.
Wenn die Reparatur nicht durch die freiwillige Herstellergarantie abgedeckt ist, bitten wir dich, die Kosten zu tragen.
Unsere Serviceabteilung erstellt dir in diesem Fall gerne einen Kostenvoranschlag.
Kann ich Ersatzteile für meinen GESSLEIN Kinderwagen selbst bestellen?
Ersatzteile kannst du über deinen GESSLEIN Fachhändler oder direkt in unserem Onlineshop für Ersatzteile bestellen.Wenn du nicht sicher bist, welches Ersatzteil du benötigst, hilft dir unser Kundenservice gerne weiter.
Du erreichst uns unter:
ersatzteile@gesslein.de
Wie lange sind Ersatzteile verfügbar?
In den meisten Fällen kannst du bis zu zwei Jahre nach dem letzten Produktionsdatum noch passende Ersatzteile für dein GESSLEIN Produkt erhalten.Bitte beachte: Bei älteren Modellen, eingestellten Designs oder nicht mehr produzierten Bauteilen kann es sein, dass nicht jedes Teil identisch verfügbar ist.
In solchen Fällen prüfen wir, ob es eine passende Alternative gibt.
Wie viel kosten Ersatzteile?
Das hängt davon ab, welches Teil du benötigst.Konkrete Preisinformationen erhältst du bei deinem GESSLEIN Fachhändler oder bei unserem Kundenservice.
Eine Auswahl an Ersatzteilen findest du auch direkt in unserem Onlineshop.
Wie versende ich mein GESSLEIN Produkt, wenn es repariert werden muss?
Wenn du deinen GESSLEIN Kinderwagen bei einem Fachhändler gekauft hast, wende dich bitte zunächst an das Fachhandelsgeschäft, in dem du den Wagen gekauft hast.Unsere Fachhändler kennen unsere Garantiebestimmungen und helfen dir gerne weiter.
Bitte halte dabei unbedingt deinen Original-Kaufbeleg mit Kaufdatum bereit. Wenn du die Garantieverlängerung auf 3 Jahre nutzt, halte bitte auch deinen Registrierungsnachweis bereit.
Sollte eine Abwicklung über deinen Fachhändler nicht möglich sein, zum Beispiel weil es das Geschäft nicht mehr gibt, kontaktiere bitte unseren Kundenservice unter service@gesslein.de. Dann klären wir die weitere Abwicklung mit dir.
Außerdem hast du die Möglichkeit, deinen Kinderwagen direkt zur Reparatur an uns einzuschicken, indem du in unserem Onlineshop eine entsprechende Servicepauschale erwirbst.
Was passiert, wenn ein Teil nicht mehr verfügbar ist und mein GESSLEIN Kinderwagen nicht repariert werden kann?
Handelt es sich um einen Garantiefall, also um einen Material- oder Herstellungsfehler, erledigen wir die Reparatur kostenfrei.Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, erhältst du von uns einen kostenlosen gleichwertigen Ersatz.
Bitte beachte: Es besteht kein Anspruch auf Neuware, sondern auf einen gleichwertigen Ersatz, der in Zustand und Gebrauchswert deinem Produkt entspricht.
Sollte das identische GESSLEIN Produkt nicht mehr verfügbar sein, wählen wir einen Typ, eine Farbe oder ein Design, das deinem Modell am nächsten kommt.
Wenn für diese Serviceleistung kein Garantieanspruch besteht, bitten wir dich, die Kosten zu übernehmen.
Wo finde ich die Seriennummer meines Kinderwagens?
Die Seriennummer deines Kinderwagens findest du als Aufkleber an der Innenseite des Gestells beziehungsweise an der Hinterachse deines Kinderwagens.Unter Umständen ist der Aufkleber durch den Gepäckkorb verdeckt.
Die Seriennummer hilft uns, dein Modell schneller zuzuordnen. Deshalb ist sie besonders hilfreich bei Registrierung, Ersatzteilen, Servicefragen oder Reparaturen.