Gesslein Kinderwagen

Sicher unterwegs –
Das GESSLEIN-Garantieversprechen



Mit einem GESSLEIN-Kinderwagen entscheidest Du Dich für Qualität. Und die garantieren wir Dir auch – sogar länger als gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Du Deinen Kinderwagen innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf bei uns registrierst, schenken wir Dir zu der gesetzlichen Gewährleistungszeit von zwei Jahren ein zusätzliches Jahr Herstellergarantie. So kannst Du sorglos den Alltag mit Deinem Kinderwagen genießen!

FRAGEN UND ANTWORTEN




Garantieverlängerung

GESSLEIN bietet zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ein weiteres Jahr freiwillige Herstellergarantie. Um diese in Anspruch zu nehmen, musst Du Deinen GESSLEIN-Kinderwagen innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf hier registrieren und Deinen Originalkaufbeleg mit Kaufdatum an einem sicheren Ort aufbewahren. Mit der Registrierung Deines GESSLEIN-Kinderwagens stimmst Du den Bestimmungen und Bedingungen der freiwilligen Garantieverlängerung zu. Die Garantie gilt nur für den ursprünglichen Besitzer und ist nicht übertragbar.
Ein zusätzliches Jahr Herstellergarantie gewährt GESSLEIN für alle Kombikinderwagen der FX- und F-Serie und der Marke INDY. Dazu muss Dein Kinderwagen innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf hier registriert worden sein. Mit der Registrierung Deines GESSLEIN-Kinderwagens stimmst Du den Bestimmungen und Bedingungen der freiwilligen Herstellergarantie zu. Bei allen GESSLEIN-Zubehörteilen, Accessoires, Buggys und sonstigen Kinderwagenmodellen gilt eine zweijährige Gewährleistung.
Als Erstkäufer kannst Du Deinen GESSLEIN-Kinderwagen auf Deinen Namen online registrieren, um eine Garantieverlängerung auf 3 Jahre zu erhalten. Du hast Deinen GESSLEIN-Kinderwagen, z.B. von den Großeltern, geschenkt bekommen? Auch in diesem Fall kannst Du den GESSLEIN-Kinderwagen unter Deinem Namen registrieren. Dafür musst Du allerdings die Person, die ihn Dir geschenkt hat, um den Kaufbeleg mit Kaufdatum bitten, damit Du die Registrierung vornehmen kannst. Bewahre den Kaufbeleg bitte unbedingt sorgfältig auf, damit er im Servicefall geprüft werden kann.
Nein, für alle Zubehörteile und Accessoires gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist.


Garantieleistungen

Die Garantie beschränkt sich nur auf Verbraucher, die den Kinderwagen für ihren persönlichen Gebrauch gekauft haben und für die persönliche Benutzung in der Familie und im Haushalt verwenden. Die Garantie gilt nicht für unbefugte Käufer des Produkts, die es weiterverkaufen, oder Käufer, die dieses Produkt für gewerbliche Zwecke verwenden möchten, wie beispielsweise die Vermietung an Dritte.
GESSLEIN gewährt keine Garantie, wenn das Produkt gebraucht oder von einem nicht autorisierten Wiederverkäufer erworben wurde. Die Garantie gilt nur, wenn der Kinderwagen bei einem Händler gekauft wurde, der offizieller GESSLEIN-Partner ist. Eine Liste mit unseren offiziellen GESSLEIN-Fachhändlern findest Du hier.
Die Laufzeit der Garantie beginnt parallel zur gesetzlichen Gewährleistung nach dem Kaufdatum mit Übergabe des Produktes durch einen qualifizierten GESSLEIN-Fachhändler oder durch GESSLEIN selbst. Der Beginn der Laufzeit ist das Kauf- bzw. Lieferdatum. Mit Übergabe des Produktes hat der Garantienehmer unverzüglich das Produkt auf Mängel zu überprüfen und diese dem qualifizierten Fachhändler oder GESSLEIN bei Mängelfeststellung unverzüglich mitzuteilen.
Wir decken alle Material- und Herstellungsfehler an Gestell, Rahmen, Stoffteilen und Rädern ab, d.h. wir garantieren, dass Dein GESSLEIN-Kinderwagen frei von Mängeln in Werkstoff und Werkarbeit ist. Bitte beachte, dass die Garantie nur gültig ist, wenn Dein Kinderwagen sachgemäß verwendet wurde, d.h. gemäß unseren Bedienungsanleitungen und Anleitungsvideos. Die Garantie gilt nur für den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.
Nicht alle Probleme entstehen durch Fabrikationsfehler. Auch Überbelastung, Unfälle, Transportschäden und/oder fehlende Wartung und Pflege können Defekte hervorrufen. Da wir diese Faktoren nicht beeinflussen können, müssen wir daraus resultierende Schäden und Probleme leider von der Gewährleistung und Garantie ausschließen.

In folgenden Fällen besteht keine Garantieverpflichtung durch den Hersteller:

(1) Bei Defekten, die auf normale Abnutzung bzw. natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, wie z.B. abgenutzte Räder und Stoffe bei alltäglichem Gebrauch, natürliche Verfärbung von Materialien im Laufe der Zeit, Nähte oder Klettverschlüsse, die sich nach Monaten auf- bzw. abtrennen oder bei Nichtbeachtung der Wartungs- und Pflegeanweisungen.

(2) Bei Mängeln (z.B. Rost, Kratzer, Korrosion), die durch Fremdeinwirkung, äußere Umwelteinflüsse (z.B. Hagel, Eis, Schnee, Überschwemmung, hohe Luftfeuchtigkeit, Tiere), unsachgemäßen Gebrauch, Überbeanspruchung (z.B. Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts), Unfälle, Fahrlässigkeit, Feuer, Kontakt mit Flüssigkeiten oder andere äußere Ursachen entstanden sind.

(3) Bei Schäden, die durch eine Unfall, unsachgemäße Lagerung und/oder Pflege des Produkts entstanden sind bzw. die sich aus der Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, Anleitungsvideos, der Wartung- und Pflegehinweise oder anderer GESSLEIN-Richtlinien ergeben.

(4) Wenn der Kinderwagen zuvor vom Garantienehmer oder einem Dritten, der kein autorisierter GESSLEIN-Händler ist, unsachgemäß instand gesetzt wurde, unsachgemäß gewartet oder gepflegt worden ist.

(5) Wenn bei dem Kinderwagen Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung GESSLEIN nicht genehmigt hat bzw. das Produkt in nicht genehmigter Art und Weise verändert worden ist.

(6) Bei Schäden, die durch die Verwendung eines anderen Produkts, einschließlich Accessoires, verursacht wurden, sofern es sich dabei nicht um Original-GESSLEIN-Zubehörteile handelt.

(7) Wenn die Seriennummer beschädigt oder entfernt worden ist.

(8) Bei Diebstahl oder Transportschäden (während Lufttransport oder anderer Transportarten). Wichtiger Hinweis: Überprüfe Deinen GESSLEIN-Kinderwagen sorgfältig, nachdem er von einer Fluggesellschaft (oder einem anderen Beförderungsunternehmen) transportiert worden ist! Richte Deine Ansprüche im Schadensfall direkt an das Beförderungsunternehmen!

(9) Bei Unzufriedenheit des Kunden mit dem Produkt in Bezug auf Passform, Gewicht, Funktionalität, Farbe oder Design.
Wir produzieren und testen unsere Modelle nach strengen Sicherheitsstandards, nämlich je nach Produkt gültiger Norm EN 1888-1:2018, EN 1888-2/2008 und EN 1466:2014. Darin ist unter anderem festgelegt, welche Kräfte ein Kinderwagen aushalten muss. Dies wird mittels verschiedener Stabilitätstest geprüft. Wird der Wagen wesentlich stärker beansprucht, als entsprechend der Norm vorgesehen, erhöht sich der Verschleiß und sinkt die Lebensdauer der Bauteile. Bei extremer Überbelastung können Bauteile dauerhaften Schaden nehmen. Das heißt im schlimmsten Fall: Gelenke, Rahmen und Verbindungsstücke können sich verbiegen oder brechen.

Beispiele für Überbelastung:

- Transport von mehreren Kindern gleichzeitig

- Treppenfahren mit erhöhtem Gewicht

- Fahren im unwegsamen Gelände

- Überschreitung des zulässigen Gewichts für Gepäckkorb (5 kg), Kinderwagenaufsatz (23 kg) oder des Gesamtgewicht (27 kg)
Wenn der Kinderwagen mit erhöhter Geschwindigkeit gegen einen starren Gestand prallt oder umgekehrt. Dabei können sich Achsen, Rahmenteile oder Gelenke des Kinderwagens derart verbiegen, dass der Wagen zur Seite zieht, Teile dauerhaft Schaden nehmen und der Wagen nicht mehr richtig funktioniert.

Beispiel für typische Unfälle:

- gegen Hauswände, Türrahmen oder Bordstein fahren

- beim Tragen den Wagen fallen lassen

- den Kofferraumdeckel zuschlagen, bevor der Wagen richtig verstaut ist
Durch die Benutzung des Kinderwagens im Freien wird dieser verschiedensten Umwelteinflüssen ausgesetzt. Ein verschmutztes Gelenk oder Kugellager verringert die Lebensdauer erheblich. Feuchtigkeit, vor allem in Kombination mit Wärme, verstärkt die Rostbildung.
Um lange Freude an Deinem Kinderwagen zu haben, solltest Du ihn unbedingt gut pflegen und regelmäßig warten. Um die Lebensdauer aller Bauteile zu erhöhen, sind folgende Maßnahmen notwendig:

- Gelenke, Achsen und Federn regelmäßig reinigen, vor allem wenn diese mit Sand und Dreck verschmutzt sind

- Gelenke, Achsen und Federn schmieren, sofern diese nicht mehr richtig funktionieren bzw. Geräusche bei der Benutzung erzeugen

- Unbedingt richtiges Schmiermittel verwenden! Nicht jedes Öl ist für Nylon und glasfaserverstärkte Kunststoffe geeignet!

- Regelmäßig alle Schraub- und Nietverbindungen auf festen Sitz prüfen. Verlorene Schrauben und dadurch entstandene Schäden fallen nicht unter die Gewährleistung oder Garantie!

- Regelmäßige Reinigung aller Stoffteile von Schmutz
Um Garantieansprüche geltend machen zu können, muss ein Kaufnachweis mit Original-Kaufdatum über den Erwerb von einem qualifizierten GESSLEIN-Händler oder GESSLEIN vorliegen. Eine verlängerte Garantie wird nur gewährt, wenn der Kinderwagen innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf mit dem Original-Kaufbeleg online registriert wurde. Liegt keine Registrierung vor, gilt automatisch eine zweijährige Gewährleistungsfrist und Du musst Deinen Original-Kaufbeleg mit Kaufdatum zum Zeitpunkt des Services vorlegen. GESSLEIN gewährt keine Garantie, wenn das Produkt gebraucht oder von einem nicht autorisierten Wiederverkäufer erworben wurde. Die Garantie ist nicht auf Dritte übertragbar.
Wir überprüfen, welche Art von Bauteil beschädigt ist. Dabei unterscheiden wir zwischen Teilen mit Funktion, Teilen ohne Funktion und Verschleißteilen.

Teile ohne Funktion, wie z.B. Abdeckkappen, werden bei normaler Benutzung kaum beansprucht und fast ausschließlich durch äußere Einwirkung beschädigt.

Verschleißteile, wie z.B. Buchsen, Brems- oder Reifenbeläge, sind von der Gewährleistung oder Garantie ausgeschlossen.

Teile mit Funktion, wie z.B. Rahmen und Gestell, Räder und Stoffteile, sind also die Kinderwagenteile, die bei der Beurteilung möglicher Garantieansprüche im Fokus stehen.

Eine erste Einschätzung, um welche Teile-Kategorie es sich handelt, kann unser Serviceteam auch per „Ferndiagnose“ vornehmen. Hierfür mailst Du einfach ein Foto des beschädigten Teils an service@gesslein.de.

Sobald uns bei einer Reklamation das entsprechende defekte Teil vorliegt, überprüfen wir es auf Fabrikationsfehler, wie z.B. Lufteinschlüsse in Kunststoffen oder überhitzte Stellen bei Schweißverbindungen.

Falls wir keine Hinweise auf Fabrikationsfehler finden, überprüfen wir, ob der Defekt eventuell durch einen Unfall, Überbeanspruchung oder mangelnde Wartung entstanden sein kann. Dafür vermessen wir den Rahmen und die Gelenke und vergleichen diese mit den entsprechenden Werten, die uns aus Versuchen mit Test-Dummies vorliegen. Diese wurden nach den Anforderungen der europäischen Norm (EN 1888-1:2018, EN 1888-2/2008 und EN 1466:2014) durchgeführt und geben daher Aufschluss darüber, was ein Kinderwagen unter normaler Belastung aushält. Auf diese Weise kommen wir zu einer objektiven Einschätzung, ob ein Garantieanspruch vorliegt oder nicht.
Nein. Wir fertigen all unsere GESSLEIN-Kinderwagen und Accessoires nach strengen internationalen Sicherheits- und Qualitätsstandards. Egal, wie gut Du Dein GESSLEIN-Produkt pflegst, ab einem gewissen Zeitpunkt wirst Du Gebrauchsspuren an den Rädern, Kratzer auf dem Aluminium und/oder Metall oder Verfärbungen auf Stoffteilen feststellen, die sich nicht verhindern lassen. Unsere Gewährleistung bezieht sich daher nur auf Material- und Herstellungsfehler und nicht auf alltäglichen Verschleiß.
Bei GESSLEIN arbeiten wir permanent daran, unsere Produkte weiterzuentwickeln. Wir weisen darauf hin, dass wir uns daher das Recht vorbehalten, die Produktion einzelner Kinderwagenmodelle, Farb- und Dessinvarianten, Zubehörteile oder Stoffe zu verändern oder ganz einzustellen. Sollte ein Garantiefall eintreten, werden diese entsprechend durch ähnliche Ersatzteile, Farben oder Zubehörartikel ersetzt. GESSLEIN hat jederzeit das Recht die Garantiebestimmungen zu ändern.


Reparatur & Ersatzteile

Wenn Du an Deinem Kinderwagen eine Funktionsstörung oder einen Defekt feststellst, hast Du mehrere Möglichkeiten: Entweder Du wendest Dich an Dein Fachhandelsgeschäft, in dem Du den Wagen gekauft hast. Dein Fachhändler kann Ersatzteile bestellen oder – wenn nötig – Deinen Kinderwagen an uns einschicken.

Schneller und direkter läuft die Abwicklung über unseren Kundenservice (service@gesslein.de). Soweit möglich, helfen Dir unsere Mitarbeiter gerne via „Ferndiagnose“ weiter. Sollte es nötig sein, dass Du uns den Wagen einschickst, gehst Du folgendermaßen vor:

- Du kaufst in unserem Onlineshop eine Servicepauschale. Diese gibt es je nach Leistungsumfang (inkl. Verpackung, Leihgestell etc.) in verschiedenen Varianten. Immer enthalten ist ein Retourenlabel, mit dem Du Deinen Kinderwagen an uns einschicken kannst.

- Mit dem Retourenschein, den Du dabei erhältst, gibst Du Deinen Kinderwagen beim GLS-Paketshop in Deiner Nähe ab. Bitte Kinderwagen für den Versand sicher verpacken!

- Wahlweise kannst Du auch eine Abholung mitbuchen, so dass GLS den Kinderwagen direkt bei Dir zu Hause abholt.

- Die Rücksendung Deines Kinderwagens an Dich ist in der Versandpauschale inbegriffen.

Wenn es sich um einen Garantiefall handelt:

Wir reparieren Deinen Kinderwagen kostenfrei und erstatten Dir die schon bezahlte Versandpauschale zurück. Nach erfolgter Reparatur senden wir Dir Deinen Kinderwagen zurück.

Wenn es sich NICHT um einen Garantiefall handelt:

Die Kosten, die für die Reparatur entstehen, müssen wir Dir in Rechnung stellen. Dazu erhältst Du von uns einen Kostenvoranschlag. Stimmst Du der Reparatur zu, erfolgt diese, sobald Deine Zahlung in Vorkasse bei uns eingegangen ist. Im Anschluss senden wir Dir Deinen reparierten Kinderwagen zurück. Solltest Du innerhalb von 7 Tagen nicht auf unser Angebot reagieren, schicken wir den Wagen ebenfalls an Dich zurück. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Servicepauschale in diesem Fall trotzdem einbehalten müssen, da uns bereits Kosten entstanden sind.

Solltest Du Deinen Kinderwagen im GESSLEIN-Onlineshop oder in unserem Werksverkauf erworben haben, erfolgt die Abwicklung immer über unseren GESSLEIN-Kundenservice bzw. auf die oben beschriebene Weise.
Sollte der Mangel Deines GESSLEIN-Kinderwagens oder -Zubehörteils/-Accessoires auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sein, werden wir diesen natürlich beheben: Wir senden Dir ein Ersatzteil, reparieren das Teil oder – falls das GESSLEIN-Produkt nicht repariert werden kann – erhältst Du von uns ein gleichwertiges Produkt. Bitte beachte: Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Neuware, sondern auf einen gleichwertigen Ersatz, der in Zustand und Gebrauchswert Deinem Produkt entspricht. Falls das Produkt nicht mehr verfügbar ist, suchen wir nach einem Typ und einer Farbe, die Deinem Modell am ähnlichsten sind. Sofern es sich um einen Garantiefall handelt, erfolgt die Reparatur oder der Ersatz kostenfrei. In diesem Fall sind auch die Versandkosten an unsere Serviceabteilung und zurück zu Dir mit inbegriffen. Eine bereits gezahlte Servicekostenpauschale wird Dir in diesem Fall zurückerstattet. Wenn die Garantie den zu leistenden Service nicht abdeckt, werden wir Dich bitten, die Kosten zu tragen.
Handelt es sich um einen Garantiefall, erfolgt die Reparatur kostenfrei. Auch die Versandkosten werden dann von GESSLEIN übernommen, eine bereits bezahlte Servicepauschale, um den Wagen an uns einzuschicken, wird Dir in diesem Fall zurückerstattet. Wenn die Reparatur nicht durch die Garantie abgedeckt ist, werden wir Dich bitten, die Kosten zu tragen. Unsere Serviceabteilung macht Dir in diesem Fall gerne einen Kostenvoranschlag.
Ersatzteile kannst Du über Deinen GESSLEIN-Fachhändler oder direkt in unserem Onlineshop bestellen. Wenn Du nicht sicher bist, welches Ersatzteil Du benötigst, hilft Dir unser Kundenservice gerne weiter:
ersatzteile@gesslein.de
In den meisten Fällen kannst Du bis zu zwei Jahre nach dem letzten Produktionsdatum noch entsprechende Ersatzteile für Dein GESSLEIN-Produkt erhalten.
Das hängt ganz davon ab, welche/s Teil/e Du benötigst. Konkrete Preisinformationen erteilt Dir Dein GESSLEIN-Fachhändler oder unser Kundenservice. Eine Reihe von Ersatzteilen ist auch in unserem Onlineshop erhältlich.
Bitte wende Dich hierfür an das Fachhandelsgeschäft, in dem Du Deinen GESSLEIN-Kinderwagen gekauft hast. Unsere Fachhändler kennen unsere Garantiebestimmungen und helfen Dir gerne weiter. Mit dabei haben solltest Du unbedingt: Deine Original-Kaufquittung mit Kaufdatum und Deinen Registrierungsnachweis, sofern Du online unsere 3-Jahres-Garantie in Anspruch genommen hast. Sollte eine Abwicklung über Deinen Fachhändler nicht möglich sein (z.B. weil es das Geschäft nicht mehr gibt), kontaktiere bitte unseren Kundenservice unter service@gesslein.de, damit wir die Abwicklung mit Dir klären können.

Außerdem hast Du die Möglichkeit Deinen Kinderwagen direkt zur Reparatur an uns einzuschicken, indem Du in unserem Onlineshop eine entsprechende Servicepauschale erwirbst.
Handelt es sich um einen Garantiefall, d.h. liegt dem Defekt ein Material- oder Herstellungsfehler zugrunde, erledigen wir die Reparatur immer kostenfrei. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, erhältst Du von uns einen kostenlosen Ersatz, d.h. Du bekommst ein gleichwertiges Produkt. Bitte beachte: Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Neuware, sondern auf einen gleichwertigen Ersatz, der in Zustand und Gebrauchswert Deinem Produkt entspricht.

Sollte das identische GESSLEIN-Produkt nicht mehr verfügbar sein, wählen wir einen Typ/eine Farbe/ein Design, das Deinem Modell am nächsten kommt. Wenn für diese Serviceleistung kein Garantieanspruch besteht, werden wir Dich bitten, die Kosten zu übernehmen.
Die Seriennummer Deines Kinderwagens findest Du als Aufkleber an der Innenseite des Gestells bzw. an der Hinterachse Deines Kinderwagens (unter Umständen verdeckt durch den Gepäckkorb).